Novelle des Bayerischen Rundfunkgesetzes: Neue Vorgaben für BR geplant

30.11.2016 •

Beim Bayerischen Rundfunk (BR) soll der Rundfunkrat ab Mai 2017 so zusammengesetzt sein, dass dessen Besetzung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) entspricht. Als zentrale Änderung ist vorgesehen, dass das Gremium dann mit dem Beginn seiner neuen fünfjährigen Amtsperiode auf 50 Mitglieder erweitert wird – das wären drei mehr als bisher. Ab Mai 2017 soll für Menschen mit Behinderungen und für Migranten je ein Sitz im BR-Rundfunkrat geschaffen werden. Zudem soll der Bereich  ...

30.11.2016 – vn/MK

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