Erdogan vs. Böhmermann: Die juristischen Verfahren

11.10.2016 •

Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hat Rechtsmittel einlegen lassen gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Mainz, das Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmermann einzustellen und damit keine Anklage gegen den ZDFneo-Moderator zu erheben. Die Staatsanwaltschaft teilte am 10. Oktober mit, dass die Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens am 9. Oktober eingegangen sei. Erdogan wollte Böhmermann wegen Beleidigung strafrechtlich belangen lassen. Die Beschwerde sei durch  ...

11.10.2016 – vn/MK

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