Einigung: Staatsvertrag zum Rundfunkbeitrag wird in Sachen Nebenwohnungen novelliert

26.06.2019 •

Für ihre Nebenwohnungen müssen Bürger hierzulande seit Juli 2018 keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlen, sofern sie sich beim in Köln ansässigen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio von dieser Zahlungspflicht befreien lassen. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Rundfunkbeitragsurteil entschieden, dass Inhaber von Zweitwohnungen nicht noch einmal den Rundfunkbeitrag zahlen müssen, da sie bereits für ihre Hauptwohnung den Beitrag entrichten. Die bisherige Regelung stufte  ...

26.06.2019 – vn/MK

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