Saarländisches Mediengesetz wird vom Bundesverfassungsgericht überprüft
24.06.2021 •Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird das saarländische Landesmediengesetz überprüfen. Konkret geht es dabei um die Frage, ob es mit der im Grundgesetz verankerten Rundfunkfreiheit vereinbar ist, dass laut dem Mediengesetz die Direktorin bzw. der Direktor der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) durch den Landtag in Saarbrücken gewählt wird. Am 23. Juni haben die Bundestagsfraktionen von Grünen, Linkspartei und FDP ihre Antragsschrift beim Gericht eingereicht, mit der nun ein ...
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Abweichende Meinung des Richters Paulus zum Urteil des Ersten Senats des BVerfG vom 25. März 2014 (ZDF‑Urteil)
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