Gerichtsentscheidung: Sat 1 muss Produktionen von Drittanbietern wieder ausstrahlen

09.12.2017 •

Der private Fernsehsender Sat 1 muss seit Ende Oktober wieder Sendungen von unabhängigen Drittanbietern ausstrahlen. Grund dafür ist eine am 27. Oktober veröffentlichte und im Eilverfahren ergangene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz. Das Gericht stellte in seinem Beschluss (Az.: 2 B 11451/17.OVG) fest, dass Sat 1 vorläufig verpflichtet sei, die Sendungen der drei lizenzierten Drittanbieter in seinem Programm wieder auszustrahlen. Dies gelte bis zum rechtskräftigen  ...

09.12.2017 – vn/MK

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