„Sachlich nicht gerechtfertigt“

Kartellrechtsnovelle: Für ARD und ZDF wird es wohl keine Sonderregelung geben

Von Volker Nünning
03.03.2017 •

Für die öffentlich-rechtlichen Sender wird es aller Voraussicht nach keine Ausnahme vom Kartellverbot geben. Laut MK-Informationen will die Regierungskoalition von CSU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag nach dem derzeitigen Stand eine solche Sonderregelung nicht in die vorgesehene Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufnehmen. Damit würde dann eine entsprechende Forderung der Bundesländer zurückgewiesen. Die Beratungen über die Novelle des GWB, das die zentrale deutsche  ...

03.03.2017/MK

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