Gut gemeint ist noch nicht gut gemacht

Zur neuen Regelung über die Aufwandsentschädigung der NDR‑Rundfunkratsmitglieder

Von Dieter Dörr
04.11.2021 •

Am 1. September 2021 ist der neue, zwischen dem 4. und 9. März 2021 unterzeichnete Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Staatsvertrag) in Kraft getreten (vgl. MK-Meldung), nachdem die Landesparlamente von Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg dem Vertrag zugestimmt hatten. Die vertragsschließenden Länder hielten einen neuen NDR-Staatsvertrag für notwendig, da sich ein erheblicher Änderungsbedarf seit  ...

04.11.2021/MK

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