Wenn Google löschen soll

Hamburger Mediensymposium zum Thema „Konflikte auf digitalen Plattformen“

Von René Martens
29.06.2015 •

Mehr als ein Jahr ist es mittlerweile her, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) jene Entscheidung fällte, die unter dem Schlagwort „Recht auf Vergessenwerden“ weit über das Milieu medienrechtlich Interessierter hinaus Bekanntheit erlangte. Gemäß diesem Urteil aus dem Mai 2014 (Az.: C-131/12) können Bürger unter bestimmten Umstände einen Suchmaschinenbetreiber dazu auffordern, Links aus der Ergebnisliste zu entfernen, die ihre Namen enthalten. Erwirkt hatte die Entscheidung der Spanier Costeja  ...

29.06.2015/MK

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