Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin: Streaming-Kanäle von Springer sind Rundfunk

25.10.2019 •

Der Axel-Springer-Konzern darf über sein Portal bild.de die drei Live-Streaming-Kanäle „Bild live“, „Bild Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer“ und „Die richtigen Fragen“ nur verbreiten, wenn das Unternehmen über rundfunkrechtliche Zulassungen dafür verfügt. Bei den drei Angeboten handle es sich um zulassungspflichtigen Rundfunk, stellte das Verwaltungsgericht Berlin am 26. September in einem Urteil fest, wie das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt gab (Az.: 27 K 365.18). In dem Rechtsstreit  ...

25.10.2019 – vn/MK

` `