Rechtsstreit um Presseähnlichkeit des Internet-Angebots der Stadt Dortmund geht weiter

03.02.2020 •

Der Rechtsstreit um die Presseähnlichkeit des Internet-Angebots der Stadt Dortmund geht weiter. Gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund, mit dem im November 2019 festgestellt worden war, dass das Portal dortmund.de unzulässig sei, legte die Stadt Berufung ein. Das teilte die Stadt am 19. Dezember 2019 mit. Der Prozess ist nun beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm anhängig (Az.: 4 U 1/20). Bis zum 14. Februar laufe noch die Frist, bis zu der die Stadt Dortmund ihre Berufung schriftlich begründen  ...

03.02.2020 – vn/MK

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