Neues Jugendschutzgesetz des Bundes in Kraft getreten

01.05.2021 •

Am heutigen 1. Mai ist das novellierte Jugendschutzgesetz des Bundes in Kraft getreten, das Kinder und Jugendliche besser schützen soll, wenn sie im Internet unterwegs sind. Mit dem Gesetz wird nun das sogenannte Konzept der Anbietervorsorge eingeführt. Das heißt, Anbieter von Internetdiensten, die für Kinder und Jugendliche relevant sind, müssen künftig wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen treffen, damit Kinder und Jugendliche insbesondere vor Mobbing, Hassrede, sexualisierter Ansprache  ...

01.05.2021 – Volker Nünning/MK

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