LfM gegen Porno-Portale: Prozess vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf

20.09.2020 •

Im September 2019 hat die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) mehrere ausländische Porno-Webseiten ins Visier genommen, die sich auch an Nutzer in Deutschland richten. Über diese Portale, die zu den reichweitenstärksten Seiten im Internet zählen, sind ohne Altersprüfung für jedermann pornografische Inhalte abrufbar, somit auch für Kinder und Jugendliche. Die LfM wirft den Betreibern dieser Webseiten vor, gegen den deutschen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zu verstoßen.  ...

20.09.2020 – Volker Nünning/MK

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