Das verfahrene Verfahren zu den Sat-1-Drittsendezeiten: Rechtswidrige Lizenzen, gegenseitige Vorwürfe und eine Strafanzeige

05.05.2015 •

Von Volker Nünning

Diese gerichtliche Niederlage hatte sich abgezeichnet: Auch das zweite Vergabeverfahren für die Drittsendezeiten beim privaten Fernsehsender Sat 1 für die Lizenzperiode bis 2018 ist rechtswidrig abgelaufen. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hob am 28. April mit drei Hauptsache-Urteilen die Zulassungsentscheidungen der rheinland-pfälzischen Medienanstalt vom Juli 2013 vollständig auf. Die in Ludwigshafen ansässige Landesanstalt für Medien und Kommunikation  ...

05.05.2015 – MK

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