Kraftprobe

Jugendschutz im Netz: KJM und FSM streiten über die Eignung des Jugendschutzprogramms JusProg

Von Volker Nünning
02.06.2019 •

„Dieses Video können Sie erst ab 22.00 Uhr abrufen“ oder: „Diesen Film können Sie nur in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr sehen“ – Hinweise dieser Art dürften Internet-Nutzer demnächst öfter zu lesen bekommen, wenn sie beispielsweise über Mediatheken von hiesigen Privatsendern tagsüber einen erst ab 16 Jahren freigegebenen Film sehen wollen. Grund dafür ist die Entscheidung der deutschen Medienaufsicht vom 15. Mai, die Software JusProg nicht mehr als geeignetes Jugendschutzprogramm anzuerkennen.  ...

02.06.2019/MK

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