Die Frage der Eignung 

Jugendschutz im Netz: Erfüllt das Schutzprogramm JusProg noch die rechtlichen Anforderungen? 

Von Volker Nünning
13.05.2019 •

Bereits seit sieben Jahren können in Deutschland ansässige Unternehmen auf eine für sie einfache Weise die Jugendschutzregeln erfüllen, wenn sie im Netz auch tagsüber Angebote verbreiten wollen, obwohl diese für Kinder und Jugendliche entwicklungsbeeinträchtigend sein können. Firmen, die beispielsweise in der Erotikbranche tätig sind oder Bordelle betreiben, können ihre Internet-Seiten mit einer entsprechenden Altersstufe ab 18 Jahren (teilweise auch ab 16) klassifizieren. Dazu muss auf der  ...

13.05.2019/MK

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