Der Hessische Rundfunk muss sich nicht nach der Hörerquote richten
28.07.2019 •«Der Hessische Rundfunk hat einen öffentlich-rechtlichen Auftrag. Er darf und muss sich also nicht nach der Hörerquote richten! Anders als in der Schweiz akzeptieren die Hörerinnen und Hörer den zu zahlenden Pflichtbeitrag, und das, weil Sender wie HR 2 ein qualitativ hochwertiges und anspruchsvolles Kulturprogramm bieten. Wenn HR 2 Kultur, wie jetzt geplant, ausschließlich zum Musiksender wird, wird er unattraktiv. Dafür stehen ja genügend andere Möglichkeiten und Radiosender zur Verfügung. Attraktiv für Hörerinnen und Hörer ist er vor allem, weil – neben der Musik – in den Wortbeiträgen kulturelle Veranstaltungen, Musik und Literatur vorgestellt sowie Hintergründe und Analysen von Politik und aktuellem Zeitgeschehen geboten werden.
HR 2 Kultur ohne Sendungen wie aktuelle Frühkritik, Pressespiegel, Lesung, „Doppelkopf“ und „Der Tag“? Ohne die Stimmen und Beiträge der engagierten und vertrauten Moderatorinnen und Moderatoren? Was bleibt da übrig von der bisherigen Qualität des Senders? Der Sender wird dann mit Sicherheit treue Hörerinnen und Hörer verlieren!»
Zuschrift von Leserin Ursula Bosch (Frankfurt am Main) an die „Frankfurter Rundschau“, dort veröffentlicht in der Ausgabe vom 27./28. Juli 2019
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