Der Hessische Rundfunk muss sich nicht nach der Hörerquote richten

28.07.2019 •

«Der Hessische Rundfunk hat einen öffentlich-rechtlichen Auftrag. Er darf und muss sich also nicht nach der Hörerquote richten! Anders als in der Schweiz akzeptieren die Hörerinnen und Hörer den zu zahlenden Pflichtbeitrag, und das, weil Sender wie HR 2 ein qualitativ hochwertiges und anspruchsvolles Kulturprogramm bieten. Wenn HR 2 Kultur, wie jetzt geplant, ausschließlich zum Musiksender wird, wird er unattraktiv. Dafür stehen ja genügend andere Möglichkeiten und Radiosender zur Verfügung.  ...

28.07.2019 – MK

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