Verstößt das Telekom-Angebot „Stream On“ gegen die Netzneutralität?

19.05.2017 •

Die Bundesnetzagentur prüft derzeit, ob die Deutsche Telekom mit ihrem Angebot „Stream On“ gegen die EU-Vorschriften zur Sicherung der Netzneutralität verstößt. Das erklärte die in Bonn ansässige Behörde auf MK-Nachfrage. In Deutschland fällt es in den Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur, zu prüfen, ob die Vorgaben der ‘Verordnung über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet’ eingehalten werden. Diese Verordnung der Europäischen Union soll die Netzneutralität sichern, also die  ...

19.05.2017 – Volker Nünning/MK

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