Oberlandesgericht Köln: „Tagesschau“-App vom 15. Juni 2011 war unzulässig

16.10.2016 •

16.10.2016 • Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat die Ausgabe der „Tagesschau“-App der ARD vom 15. Juni 2011 für unzulässig erklärt. In dem App-Angebot von diesem Tag hätten Texte und Standbilder im Vordergrund gestanden, was presseähnlich gewesen sei, stellte das Gericht am 30. September 2016 in einem Urteil fest (Az.: 6 U 188/12). Der zuständige 6. Zivilsenat des OLG unter Vorsitz von Richter Hubertus Nolte bewertete dabei „die Gesamtheit der nichtsendungsbezogenen Inhalte“ der App vom  ...

16.10.2016 – vn/MK

Über das Urteil zur „Tagesschau“-App berichtete natürlich auch die ARD-„Tagesschau“: 20.00-Uhr-Ausgabe vom 30. September 2016 mit Sprecher Jo Brauner

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