Noch kein endgültiges Urteil des Bundesgerichtshofs zu den Kabeleinspeisegebühren

02.07.2015 •

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat keine abschließende Entscheidung zu der Streitfrage getroffen, ob die öffentlich-rechtlichen Sender für die Einspeisung ihrer Radio- und Fernsehprogramme in Kabelnetze an deren Betreiber Gebühren zahlen müssen. Am 16. Juni verkündete der BGH zwei Urteile, mit denen er die entsprechenden Fälle an das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart und das Oberlandesgericht München zur Neuentscheidung zurückverwies. Diese beiden Gerichte hatten im November 2013  ...

02.07.2015 – vn/MK

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