Nichtzulassungsbeschwerde: Der Rechtsstreit um die ARD-„Tagesschau“-App geht weiter

21.11.2016 •

Die ARD will ihre juristische Niederlage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln, das die Ausgabe der „Tagesschau“-App vom 15. Juni 2011 für unzulässig erklärte, nicht akzeptieren. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR), der innerhalb der ARD für die „Tagesschau“-App verantwortlich ist, legte beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Nichtzulassungsbeschwerde ein. Das erklärte NDR-Justiziar Michael Kühn gegenüber der MK. Das OLG Köln hatte sein Urteil zur „Tagesschau“-App am 30. September 2016  ...

21.11.2016 – vn/MK

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