Bayern: Rechtsgrundlagen für BR und BLM novelliert

28.01.2017 •

Am 1. Januar 2017 sind die Novellen des Bayerischen Rundfunkgesetzes (BayRG) und des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG) in Kraft getreten. Das BayRG ist die Rechtsgrundlage für den Bayerischen Rundfunk (BR); das BayMG ist der Rechtsrahmen für die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), die die privaten Hörfunk- und Fernsehsender in dem Bundesland beaufsichtigt. Der Landtag in München verabschiedete am 8. Dezember 2016 die beiden Gesetzesnovellen. Für deren Annahme stimmte die allein  ...

28.01.2017 – vn/MK

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