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Sat 1 hat erneut Erfolg vor Gericht im Kampf gegen Drittsendezeiten

Von Volker Nünning
11.08.2017 •

Der private Fernsehsender Sat 1 hat in Sachen Drittsendezeiten erneut einen Erfolg vor Gericht erzielt. Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) habe für unabhängige Drittanbieter im Sat-1-Programm keine Zulassungen erteilen dürfen, stellte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem Beschluss vom 14. Juli 2017 fest. Die Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags seien nicht eingehalten worden. Über den Beschluss, der im Eilverfahren erging ist (Az.:  ...

11.08.2017/MK

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