Anderweitige Tätigkeiten außerhalb des WDR

01.06.2017 •

«Anderweitige Tätigkeiten außerhalb des WDR dürfen den freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern grundsätzlich nicht zum Nachteil bei Beauftragungen durch den WDR gereichen. In den Fällen, in denen sich aus den Tätigkeiten von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für andere Auftraggeber eine Beeinträchtigung der Tätigkeit für den WDR ergibt, kann und wird es dagegen zu einer Veränderung der Beauftragung bis hin zur Beendigung der Beauftragung durch den WDR kommen.

Eine Beeinträchtigung der  ...

01.06.2017 – MK

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